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Standardbedingungen betreffend Vermietung/Mietung von Fahrrädern und Mopets,eingetragen bei der Kanzlei des Landesgerichts in Den Haag am 30.März 1979 durch de Nederlandse Christelijke Bond van Rijwiel- en motorhandelaren ( niederländische christliche Bündnis von Fahrrädern- und Motorrädern), registriert unter der Nummer 37/1979.

1. Der Mieter/die Mieterin bestätigt, das gemietete Objekt in gutem Zustand erhalten zu haben. Der Mieter/Mieterin bestätigt das gemietete Objekt in gutem Zustand zurück zu geben
2. Unabhängig von der Schuldfrage haftet der Mieter/die Mieterin für entstandene Schäden am gemietetem Objekt, so als Diebstahl sowie anderen Schäden, die, wie auch immer und wie dann auch, durch den Mieter selbst oder durch Dritte verursacht wurden. Die hierdurch entstehenden Kosten für Reparation sowie Kosten für Ersatz , inbegriffen die von beschädigten Teilen , sind spätestens am vereinbartem Abgabetag des gemietetem Objekts in Bar an den Vermieter zu zahlen.
3. Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger unsachgemäßer Behandlung des gemieteten Objektes durch den Mieter/die Mieterin ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag ersatzlos für beendet zu erklären.
4. Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer, welches die Schließungsstunde des vereinbarten Rückgabetermins ist, wird dem Mieter/Mieterin für jeden Tag den das gemietete Okjekt zu spät zurückgebracht wurde die volle Tagesmiete angerechnet , zuzüglich € 20,- Vertragsstrafe .
5. Der Vermieter ist zu allen Zeiten berechtigt, bei eventuellen Schäden die durch unsachgemäßen Gebrauch des gemieteten Objektes durch den Mieter/Mieterin enstanden sind, die geleistete Kaution einzubehalten . Dieses hat keinen Einfluß auf sein gesetzliches Recht die volle Höhe der enstandenen Reparationskosten zurück zu fordern zuzüglich eventuellen Schadenersatzes bei entstehendem Mietausfall.
6. Bei Diebstahl ist der Mieter/Mieterin dafür verantwortlich den Tageswert des gemieteten Objektes zu ersetzen, Mietausfall nicht inbegriffen.
7. Der Mieter/Mieterin stimmt zu das vom ihm/ihr gemietete Objekt sorgsam und gemäß den Mietvorschriften zu behandeln.
8. Der Mieter trägt die volle gesetzliche Verantwortlichkeit für die Schäden die Dritten zugefügt wird.
9. Bei vorzeitiger Rückgabe des gemieteten Objektes besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Tagesmiete.
10. Neben dem Respektieren von Verkehrsregeln und den örtlich geldenden Polizei Regelement ist es streng verboden
- Die Bordsteinkanten rauf und runter zu fahren
- Mit den Fahrzeugen während des Fahrens gegen einander zu stoßen
- Mehr Personen zu transportieren als zulässig
- Auf dem Strand oder in den Dünen zu fahren
Neptunus Tweewielers
Boulevard de Wielingen 44
4506 JK  Cadzand
T (0117) 39 22 20
F (0117) 39 61 53
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